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Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt ist die älteste internationale Organisation der Moderne. Ihre Gründung geht auf den Wiener Kongress (1815) zurück.
Ihre Rechtsgrundlage bildet die Revidierte Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868, bekannt unter dem Namen Mannheimer Akte.
Die heutige Zentralkommission ist eine moderne internationale Institution mit einer leistungsfähigen Verwaltung, die sich mit allen Fragen der Binnenschifffahrt beschäftigt.
Sie legt großen Wert auf die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den anderen internationalen Institutionen der europäischen Verkehrspolitik sowie mit Nichtregierungsorganisationen der Binnenschifffahrt.